Im Regelfall kann ein Anspruch auf Förderung einer Ausbildung als Leistung zur Teilhabe gegen die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) nicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchgesetzt werden.
Zur Durchsetzung der Förderung einer Ausbildung im Eilverfahren
4. November 2021 1. November 2021