Besonders in der ersten Zeit der Corona-Pandemie konnten Veranstaltungen regelmäßig nicht durchgeführt werden. Sie wurden häufig auf einen späteren Termin verlegt; ersatzweise wurden teilweise Gutscheine ausgestellt. Für Freizeitveranstaltungen hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, dass ein Teilnehmer dies unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren muss. Wie aber ist die Rechtslage bei Fortbildungsveranstaltungen?
Geld zurück, wenn eine Fortbildung nicht termingerecht durchgeführt werden kann
28. November 2021 29. November 2021