Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber, der seinen Wehrdienst bereits geleistet hatte, aber fürchtete, zum Reservewehrdienst eingezogen zu werden, nicht wegen Wehrdienstentziehung die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.
Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher
26. November 2021 23. November 2021