Frankfurt/Berlin (DAV). Mussten wegen der Corona-Pandemie Einzelhandel und Gastronomie schließen, können deshalb nicht die Miete oder Pacht gemindert werden. Es liegt kein Mangel vor. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17. September 2021 (AZ: 2 U 147/20).
Corona – Keine Miet- und Pachtminderung bei Gaststättenschließung
12. November 2021 12. November 2021