Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 12. November 2021 den Eilantrag eines Antragstellers abgelehnt, der am 13. November 2021 in Hannover seine geplante Feier zum 30. Geburtstag mit insgesamt 39 Gästen unter 3-G Bedingungen, nicht jedoch unter der zusätzlichen Beschränkung auf 2-G, stattfinden lassen wollte.
Eilantrag zur Ausrichtung eines 30. Geburtstages unter 3-G Bedingungen abgelehnt
15. November 2021 13. November 2021