Die in der „Corona-Musterallgemeinverfügung“ des Landes enthaltene Regelung, wonach nur Personen eines Hausstandes zur selben Zeit nach vorheriger Terminvergabe die Verkaufsräume von gewerblichen Einrichtungen betreten durften, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Corona Betriebsbeschränkungen im Einzelhandel waren zulässig
14. November 2021 10. November 2021