Bonn/Berlin (DAV). Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber den Bewerber um eine Stelle nach Verurteilungen oder laufenden Verfahren fragen. Doch darf er Informationen nur zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren einholen, die für den Arbeitsplatz relevant sein könnten.
Verschwiegene Straftat: Keine Anfechtung des Ausbildungsvertrags
24. Oktober 2020 22. Oktober 2020