Schwerbehinderung: Einzelbeförderung zum Arbeitsplatz bewilligt

22. Oktober 2020

Stuttgart/Berlin (DAV). Eine schwerbehinderte Frau hat Anspruch auf eine Einzelbeförderung für Fahrten zwischen ihrem Wohnsitz und ihrem Arbeitsplatz. Dies muss als Leistung der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass damit drohende Gesundheitsgefahren bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beseitigt werden.

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