Der Betreiber eines Sexkinos ist nicht daran gehindert, in seinen Kinosälen auch Personen aus zwei Hausständen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zuzulassen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden.
Sexkino ohne Einhaltung des Mindestabstands
10. Oktober 2020 10. Oktober 2020