Ein Schüler, der eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit einer positiv auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 getesteten Lehrkraft in einem durchgängig gelüfteten Klassenzimmer verbracht hat, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben.
Anordnung häuslicher Quarantäne für Schüler wegen infizierter Lehrkraft zu Recht erfolgt
20. Oktober 2020 17. Oktober 2020