Keine Einstellung in den Polizeidienst bei Zweifeln an charakterlicher Eignung

10. Oktober 2020

Ein 19-jähriger Antragsteller aus dem Kreis Heinsberg hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet hatte.

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