Ob Hartz-IV-Empfänger in einer zu teuren Wohnung leben und nur die angemessenen Mietkosten übernommen werden, soll durch die Sonderregelungen des Sozialschutzpakets vorübergehend nicht geprüft werden um Corona bedingte Wohnungsverluste zu vermeiden.
Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten
29. Oktober 2020 22. Oktober 2020