Mit Beschluss vom 7. Oktober 2020 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilantrag einer im Landkreis Peine wohnenden Schülerin gegen ihr Realschul-Abschlusszeugnis abgelehnt (Aktenzeichen 6 B 160/20). Die Schülerin hatte geltend gemacht, der Unterricht sei wegen der Corona-Pandemie unzureichend gewesen, deshalb sei sie nicht ausreichend auf die Abschlussprüfungen vorbereitet gewesen.
Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfall wegen Corona rechtmäßig
16. Oktober 2020 17. Oktober 2020