Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfall wegen Corona rechtmäßig

17. Oktober 2020

Mit Beschluss vom 7. Oktober 2020 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilantrag einer im Landkreis Peine wohnenden Schülerin gegen ihr Realschul-Abschlusszeugnis abgelehnt (Aktenzeichen 6 B 160/20). Die Schülerin hatte geltend gemacht, der Unterricht sei wegen der Corona-Pandemie unzureichend gewesen, deshalb sei sie nicht ausreichend auf die Abschlussprüfungen vorbereitet gewesen.

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