Mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis; die Teilnehmerzahl ist damit auf 75 Personen begrenzt.
Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden
4. Oktober 2020 2. Oktober 2020