Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden

2. Oktober 2020

Mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis; die Teilnehmerzahl ist damit auf 75 Personen begrenzt.

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