Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden.
Monat: November 2020
Riester-Rente ist krachend gescheitert
Die Rieste-Rente und das sogenannte Drei-Schichten-Modell sind krachend gescheitert. Die Riester-Rente ist ineffizient wegen der hohen Verwaltungskosten. Die Riester-Rente ist intransparent, weil die hohen Kosten und die schmalen Renditen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennbar sind.
Umgangsrecht – Übernachtungsbesuche gut für Kind und Elternteil
Mietfahrräder dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden
Die “Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen
Schulen dürfen verlangen, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt 50 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen gegeben hat.
Elternstreit – Entscheidung über Notbetreuung in der Schule
Penisverkrümmung ist nicht lebensbedrohlich
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.
Beerdigungskaffee derzeit nicht erlaubt
Nach einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom heutigen Tag sind Beerdigungskaffees, also das im Anschluss an eine Beerdigung – häufig in einem Restaurant oder einer ähnlichen gastronomischen Einrichtung – erfolgende gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste, nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt.