Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden.
Monat: November 2020
Riester-Rente ist krachend gescheitert
Die Rieste-Rente und das sogenannte Drei-Schichten-Modell sind krachend gescheitert. Die Riester-Rente ist ineffizient wegen der hohen Verwaltungskosten. Die Riester-Rente ist intransparent, weil die hohen Kosten und die schmalen Renditen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennbar sind.
Umgangsrecht – Übernachtungsbesuche gut für Kind und Elternteil
Mietfahrräder dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden
Die “Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen
Schulen dürfen verlangen, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt 50 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen gegeben hat.
Elternstreit – Entscheidung über Notbetreuung in der Schule
Penisverkrümmung ist nicht lebensbedrohlich
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.
Beerdigungskaffee derzeit nicht erlaubt
Nach einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom heutigen Tag sind Beerdigungskaffees, also das im Anschluss an eine Beerdigung – häufig in einem Restaurant oder einer ähnlichen gastronomischen Einrichtung – erfolgende gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste, nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt.
Drogen in der Hose werden dem Träger zugerechnet
Schornsteinfegerarbeiten müssen auch während der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden
Einwohnermeldeamt darf Personalausweisfoto zur Fahreridentifizierung überlassen
Kinder verursachten Brand – Kosten für den Feuerwehreinsatz
Die 10. Kammer hat am Mittwoch, den 18. November 2020, die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten in Höhe von etwa 38.000,00 Euro waren entstanden, weil zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist.
Vorläufige Versorgung mit Zolgensma
Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 28.09.2020 entschieden (Az. L 10 KR 542/20 B ER). Der bei der Antragsgegnerin über die Familienversicherung versicherte, 13 Monate alte Antragsteller leidet an spinaler Muskelatrophie (SMA). Die Prognose der Erkrankung ist in der Regel ungünstig, die meisten Patienten versterben innerhalb der ersten beiden Lebensjahre infolge von Ateminsuffizienz.
Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten – auch bei Neuanmietung
Celle/Berlin (DAV). Während der Corona-Pandemie wird bei Hartz-IV-Empfänger nicht geprüft, ob sie in einer zu teuren Wohnung leben, und die Mietkosten angemessenen sind. Durch diese Sonderregelungen des Sozialschutzpakets sollen Corona-bedingte Wohnungsverluste vermieden werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 29. September 2020 (AZ: L 11 AS 508/20 B ER) entschieden, dass diese Regelung auch für Neuanmietungen gilt.
Outfit bei Versammlungen
Die Anordnung einer Maskenpflicht für Versammlungsteilnehmer ist zum Zwecke der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zulässig. Diesen darf hingegen nicht ohne Weiteres verboten werden, zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung andere Accessoires, wie eine Sonnenbrille oder Kopfbedeckung, zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Koblenz und gab einer gegen entsprechende Auflagen gerichteten Klage teilweise statt.