Hartz-IV: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten – auch bei Neuanmietung

15. November 2020

Celle/Berlin (DAV). Während der Corona-Pandemie wird bei Hartz-IV-Empfänger nicht geprüft, ob sie in einer zu teuren Wohnung leben, und die Mietkosten angemessenen sind. Durch diese Sonderregelungen des Sozialschutzpakets sollen Corona-bedingte Wohnungsverluste vermieden werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 29. September 2020 (AZ: L 11 AS 508/20 B ER) entschieden, dass diese Regelung auch für Neuanmietungen gilt.

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