München/Berlin (DAV). Betreibt ein Arzt unerlaubt Bankgeschäfte, verbunden mit hohen Vermögensschäden für seine Patienten, ist das ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Ein Widerruf der Approbation „wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs“ kann die Folge sein.
Bankgeschäfte in der Praxis – Arzt verliert Approbation
2. November 2020 22. Oktober 2020