Illegaler Handwerksbetrieb … geht nicht

9. November 2020

Einer Friseurhandwerksgesellin kann eine Ausübungsberechtigung trotz sechsjähriger Berufserfahrung – davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung – nicht erteilt werden, wenn sie in der maßgeblichen Zeit in einem illegal betriebenen Handwerksbetrieb tätig gewesen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage einer Gesellin ab.

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