München/Berlin (DAV). Werden in einer Hosentasche Drogen gefunden, werden diese dem Träger der Hose auch zugerechnet. Er kann sich nicht darauf berufen, in einer Diskothek nach Geschlechtsverkehr die Hose verwechselt zu haben.
Drogen in der Hose werden dem Träger zugerechnet
22. November 2020 19. November 2020