Outfit bei Versammlungen

13. November 2020

Die Anordnung einer Maskenpflicht für Versammlungsteilnehmer ist zum Zwecke der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zulässig. Diesen darf hingegen nicht ohne Weiteres verboten werden, zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung andere Accessoires, wie eine Sonnenbrille oder Kopf­bedeckung, zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Koblenz und gab einer gegen entsprechende Auflagen gerichteten Klage teilweise statt.

Weiterlesen