München/Berlin (DAV). Krankenversicherte sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Krankmeldung der Krankenkasse pünktlich zugeht. Erhalten sie vom Arzt das Attest nicht rechtzeitig genug, tragen sie hierfür nicht die Verantwortung.
Attest des Arztes verspätet – Versicherter erhält trotzdem Krankengeld
1. November 2020 22. Oktober 2020