Vorläufige Versorgung mit Zolgensma

15. November 2020

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 28.09.2020 entschieden (Az. L 10 KR 542/20 B ER). Der bei der Antragsgegnerin über die Familienversicherung versicherte, 13 Monate alte Antragsteller leidet an spinaler Muskelatrophie (SMA). Die Prognose der Erkrankung ist in der Regel ungünstig, die meisten Patienten versterben innerhalb der ersten beiden Lebensjahre infolge von Ateminsuffizienz.

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