Corona-Regeln für Hartz-IV nicht grenzenlos

22. Oktober 2020

Mit dem Sozialschutzpaket hat der Gesetzgeber die Weiterbewilligung von Hartz-IV-Leistungen in Corona-Zeiten vereinfacht, indem er eine abermalige Anspruchsprüfung bis zum Jahresende ausgesetzt hat. Dass diese neue Sonderregelung jedoch nicht grenzenlos gilt, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun erstmalig aufgezeigt.

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