Bei nicht epileptischen psychogenen Anfällen besteht kein Anspruch auf die Feststellung der Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), H (Hilflosigkeit) und B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson).
Keine Merkzeichen bei nicht epileptischen, psychogenen Anfällen
17. Oktober 2020 17. Oktober 2020