Gebrauchen eines gefälschten Impfausweises im privaten Bereich nicht strafbar

2. November 2021

Osnabrück/Berlin (DAV). Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises gegenüber einer (privaten) Apotheke ist derzeit nicht strafbar. Deshalb kann dieser auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.

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BSG zur Kostenübernahme eines Schul-Tablet/PC

1. November 2021

Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit der Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) möchte ich diesmal die für die Betroffenen zynische Rechtsprechung des 4. BSG-Senats als Gegensatzpaar mit der für die Betroffenen positiven Schulbuch-Rechtsprechung des 14. BSG-Senats behandeln, welche Letztere mittlerweile seine einfachgesetzliche Umsetzung in § 21 Absatz 6a SGB II gefunden hat.

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