Geldstrafe wegen Überlassens von Betäubungsmitteln an Minderjährigen

4. Januar 2021

Zweibrücken/Berlin (DAV). Wer einen Minderjährigen an seinem Joint ziehen lässt, muss mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe rechnen. Dafür reicht es aus, dass der Täter durch sein Verhalten sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen ausdrückt. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Weiterlesen