Personen, die älter als 80 Jahre alt sind, können vom Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, nicht verlangen, unverzüglich gegen das Corona-Virus geimpft zu werden. Ein etwaiger Anspruch ist gegenüber der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu verfolgen.
Kein Anspruch auf sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus
26. Januar 2021 30. Januar 2021