Kein Anspruch auf sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus

30. Januar 2021

Personen, die älter als 80 Jahre alt sind, können vom Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, nicht verlangen, unverzüglich gegen das Corona-Virus geimpft zu werden. Ein etwaiger Anspruch ist gegenüber der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu verfolgen.

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