Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit am heutigen Tage verkündetem Urteil entschieden.
Corona Soforthilfe – Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit
13. Januar 2021 13. Januar 2021