Marburg/Berlin (DAV). Auch ein Arzt, der altersbedingt von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit ist, kann zur Beteiligung an den Kosten des Dienstes herangezogen werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenbeteiligung trotz Befreiung
9. Januar 2021 10. Januar 2021