Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung

17. Januar 2021

Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (Az. 3 K 420/20 Erb) entschieden.

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