Kein Anspruch auf Polizeidienst in einem bestimmten Wechselschichtmodell

4. Januar 2021

Das Verwaltungsgericht Neustadt/WStr. hat mit mehreren Urteilen die Klagen von Landespolizeibeamten und –beamtinnen abgewiesen, die eine Weiterverwendung in dem bis Ende 2018 in ihren jeweiligen Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz angewandten Arbeitszeitmodell „Doppelschlag“ erreichen wollten.

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