Die 7. Kammer des Gerichts hat mit Urteil vom 8. Dezember 2020 im schriftlichen Verfahren die Klage eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs für das Jahr 2017 in Höhe von rund 2900,00 Euro abgewiesen.
Dienstunfähigkeit berechtigt nicht zu unbegrenztem Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub
2. Januar 2021 4. Januar 2021