Nutzungsausfall auch für ein Jahr?

10. Januar 2021

Bielefeld/Berlin (DAV). Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden.

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