Im Sattel erst mit 1,6 Promille absolut fahruntüchtig

26. Dezember 2020

Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Auto führt, ist absolut fahruntüchtig und muss sich auf eine Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr gefasst machen. Bei handelsüblichen Elektrofahrrädern („Pedelecs“) liegt der Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit aber wie bei Fahrradfahrern bei 1,6 Promille.

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