Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss festgestellt.
Hunde dürfen weiter frisiert werden
21. Januar 2021 17. Januar 2021