Ein Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) besteht nicht allein wegen der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Gerichtsbescheid vom 07.12.2020 (Aktenzeichen S 30 SB 245/18) entschieden.
Kein Merkzeichen RF wegen Infektionsgefahr mit Covid-19
23. Januar 2021 22. Januar 2021