Das SGB II ist ein Bundesgesetz, und es sollte davon ausgegangen werden können, daß „Hartz IV“-Leistungen beziehende Menschen hinsichtlich der einzelnen Regelungen gleichbehandelt werden müssen. Dies sollte nach dem Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz (Art. 3 GG) für gleiche Personengruppen so sein.
Ungleichbehandlung bei Hartz IV ?
11. August 2020 10. August 2020