Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden.
Ausschluss vom Unterricht wegen Verletzung der Maskenpflicht in der Schule rechtswidrig
25. August 2020 25. August 2020