Mit kürzlich verkündetem Urteil hat die 4. Zivilkammer den Empfänger einer Fehlüberweisung von rund 170.000 € zur Rückzahlung an die klagende Bank verurteilt. Am 18.07.2019 hatte die Auszahlungsabteilung der Bank einen Betrag von 170.786,20 € auf das Konto des Beklagten überwiesen.
Fehlerhafte Überweisung in Höhe von 170.000 Euro
26. August 2020 25. August 2020