Darmstadt/Berlin (DAV). Detektive, die von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden, sind abhängig beschäftigt. Da sie kein Unternehmerrisiko tragen, sind sie nicht selbstständig. Für sie sind Sozialversicherungsbeiträge – auch nachträglich – zu bezahlen.
Von Detektei nach Stunden bezahlte Detektive sind abhängig beschäftigt
3. August 2020 1. August 2020