Darmstadt/Berlin (DAV). Ein Fahrlehrer ist nicht selbstständig tätig, wenn er keine Fahrschulerlaubnis hat. Dies gilt auch dann, wenn er ein unternehmerisches Risiko trägt, weil er eigene Fahrzeuge einsetzt und deren Betriebskosten selbst trägt. Somit sind Beiträge in die Sozialversicherungen zu zahlen.
Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis abhängig beschäftigt
9. August 2020 9. August 2020