Berlin (DAV). Vor Gericht wird nach einem Verkehrsunfall oft darüber gestritten, ob die geltend gemachten Kosten einer Fachwerkstatt übernommen werden müssen. Oft verweist die gegnerische Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit. Die bloße Nennung einer Werkstatt und deren Stundenverrechnungssätze reichen jedoch nicht aus. Nicht akzeptabel ist auch, wenn die Werkstatt mehr als 20 Kilometer vom Wohnort des Geschädigten entfernt ist.
Verkehrsunfall – Verweis auf andere Werkstatt zulässig?
10. August 2020 9. August 2020