Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs – Radfahrverbot

31. August 2020

Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann zu Recht verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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