Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann zu Recht verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs – Radfahrverbot
30. August 2020 31. August 2020