Explodierende E-Zigarette durch Dienstschlüssel kein Arbeitsunfall

1. August 2020

Düsseldorf/Berlin (DAV). Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich der in der Hosentasche mitgeführte E-Zigaretten-Akku entzündet. Auch dann nicht, wenn dieser aufgrund eines Kurzschlusses durch Kontakt mit dem Dienstschlüssel explodierte. Man hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.

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