Düsseldorf/Berlin (DAV). Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich der in der Hosentasche mitgeführte E-Zigaretten-Akku entzündet. Auch dann nicht, wenn dieser aufgrund eines Kurzschlusses durch Kontakt mit dem Dienstschlüssel explodierte. Man hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Explodierende E-Zigarette durch Dienstschlüssel kein Arbeitsunfall
2. August 2020 1. August 2020