Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 13.05.2020 (Az. 1 V 1286/20 AO) entschieden.
Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
23. Mai 2020 20. Mai 2020