Krankenkassen dürfen generell keine Leistungen von Kosmetikstudios bezahlen. Welche Folgen daraus für die Barthaarentfernung bei Transsexuellen entstehen, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Urteil aufgezeigt.
Keine Nadelepilation für Transsexuelle
7. Mai 2020 6. Mai 2020