Ungerechtfertigtes Auslösen einer Alarmanlage = Gebühr für Polizeieinsatz

6. Mai 2020

Wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers aus dem Westerwaldkreis.

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