Werden Pflegekosten für die Eltern unter Geschwistern ausgeglichen?

30. April 2020

Köln/Berlin (DAV). Übernimmt ein Kind Pflegekosten für einen Elternteil, kann es von seinen Geschwistern keinen familienrechtlichen Ausgleich verlangen. Die Kinder sind keine Gesamtschuldner für den Unterhalt, der den Eltern zusteht. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Dezember 2018 (AZ: 10 UF 99/18).

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