Ordnet eine Schule einen vorläufigen Schulausschluss an, so ist sie verpflichtet, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Dies gilt auch während der Corona-Krise. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf den Eilantrag eines Achtklässlers.
Vorläufiger Schulausschluss muss auch in Corona-Zeiten vorläufig bleiben
29. Mai 2020 28. Mai 2020