Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 30.04.2020 entschieden (Az. L 7 AS 635/20).
Mund-Nase-Bedeckung begründet keinen Mehrbedarf
8. Mai 2020 6. Mai 2020