Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf hat der 7. Senat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 04.02.2020 hingewiesen.
Eltern haften nicht für ihre erwachsenen Kinder
12. Mai 2020 13. Mai 2020